Schlesische Provinzialblätter.
1835, 101. Band, 5. Stück. Mai zu 1816, 1821


Münz = Wesen und Maaße in Schlesien
von
dem Kgl. Arbeitshaus - Inspector Schück in Brieg.




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Die Gesetze vom 16. May 1816 u. 30. Septbr. 1821 haben zwar im Preußischen Staate der grenzenlosen Verwirrung im Münz-Maaß- und Gewichtswesen, welche bis dahin herrschte ein Ende gemacht und hat sich auch Schlesien bequemen müssen, die in diesem Lande zuletzt ziemlich allgemein auf einen Maaßstab, und auf ein Gewicht, zurückgeführten verschiedenen Formen, unter welchen der, von einer allgemein anerkannten Autorität garantirte Tauschwerth der Güter „das Geld“ vorkam, aufzugeben, und mit den übrigen Provinzen der Monarchie über einen Scheffel zu messen und nach einem Gewichte zu wiegen. Wie glücklich dadurch auch für alle Bewohner des Preußischen Staats eine feste Basis für ihren Verkehr gewonnen, und wie sicher auch bei dem beharrlichen Festhalten der gedachten gesetzlichen Bestimmungen der alte Maaß- und Gewichtskram endlich ganz verschwunden und weggebracht worden ist, die Verhältnisse der Vergangenheit sind darum doch nicht antiquirt und die Nothwendigkeit, sich in genauer Kenntniß mit diesen Verhältnissen zu erhalten, wird noch lange Zeit fortbestehen. Denn wie der Geschichtsforscher die geographische Gestaltung der, in ihrer Erscheinung längst vorübergegangenen Reiche inne haben muß, eben so bedarf der Geschäftsmann, habe er es nun mit der Verwaltung oder dem richterlichen Wesen zu thun, neben vieler andern Kenntniß auch jenes eben bezeichneten Wissens, wenn er bei Auflösung alter Verhältnisse zwischen Gutsherrn und Grundbesitzern, der Reluition von Diensten und Zinsen, nicht irren, oder die Arbeit sich nicht erschweren soll. Und doch fehlt es noch an einer übersichtlichen Darstellung dieser in Schlesien früher bestandenen Maaß- und Münzverhältnisse. Derjenige, welcher hierüber Auskunft zu erhalten wünscht, muß sich solche aus mehreren Werken zusammen suchen und

 

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oft verlassen auch diese, so daß nur das, was eigene Erfahrung hat sammeln, und als zuverläßig und richtig erkennen lassen, sicher leitet.

In seiner früheren amtlichen Stellung ist dem Verf. dieser Zeilen, jene Kenntniß von zu großem Nutzen gewesen, als daß nicht um so mehr versucht werden sollte sie zu verallgemeinern, da in Tzschoppe und Stenzels Urkunden-Sammlung pag. 87 Note 1 die ausführlichere Behandlung dieses Gegenstandes wünschenswerth gefunden worden ist. Die Quellen für die nachstehende Darstellung sind: „M. Gottfried Dewerdeck's Silesin numismatica. Dr. J. Chr. Kundmann, Silesii in nummis. Neu vermehrte schlesische Chronik von „Jacob Schickfuß. Vollkommene Chronik von Ober- und Nieder-Schlesien, angefertiget von Friderico Lucne. Friedeberg. Abhandlung von schlesischen Rechten. Zimmermanns Beiträge zur Beschreibung von Schlesien. „Schlesien wie es war, von Anders. Dr. Joannes Schön, novae quaedam in rom nummariam antignae Rossine observationes. Urkunden-Samml. von Tzschoppe und Stenzel. Die schlesischen Prov.-Blätter. Schlesien ehedem und jetzt von Reiche und Oelsner.

Einen festen Münzfuß erhielt Schlesien zuerst, als König Wenzel Il. von Böhmen im Jahre 1300 die Prager Groschen schlagen ließ, welche bald in Schlesien gangbar wurden. In ganz früher Zeit brauchten die slawischen Völker Zelle und Pelzwerk als Tauschwerth für andere Güter, später ungeprägte Silberstücke. In Schlesien kommen 1217 von einem Dorfe im Lähnschen. Felle von Eichhörnchen, auch sonst von Walddörfern, Marderfelle, als Zehnten vor. cf. Urk.-Samml. von Tzschoppe und Stenzel pag. 35. 36. und Beiträge zur Geschichte des deutschen Rechts in Schlesien vom Pred. Dr. Gustav Stenzel, Prov. Bl. 1831. Seite 200. Schlesien ehedem und jetzt Seite 341/342. Schon 1203 ließen die Herzöge in Schlesien Münzen schlagen und zwar nach polnischer Währung, die besser als die (spätere) böhmische war. Doch ward die Münze alljährlich einmal, auch öfter, umgeprägt, was mehremale

 

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die Unzufriedenheit des Papstes rege machte, der sich in seinem Zins beeinträchtiget fand. Die Münze in der dieser Zins gezahlt wurde, hieß Peters-Pfennig und 6 galten einen Silbergroschen. Diese Peters-Pfennige sind als die erste allgemein gleich gültige schlesische Münze anzusehen. Gerechnet wurde nach Mark, Vierding und Scot.

König Wenzel Il. ließ Groschen in Prag schlagen, deren 60 eine Mark Cöllnisch-Gewicht ausmachten. Nach ihm ward die Münze schlechter und die Verwirrung um so größer, als viele Städte Münzrecht erhielten und, nach ihrer Willkühr, die Mark leichter und schwerer ausprägten. Es kam in manchen Städten zu blutigen Auftritten, die indeß die Sache nicht änderten.

Mathias Corvinus ließ 1470 in Breslau neue Groschen und Heller schlagen, aber 1511 mußte König Bladislaus sich mit den Fürsten und Ständen wegen. der Münze vergleichen, und es ward bestimmt, daß 45 Schillinge oder 540 Heller 1 Breslauer Mark 3 Roth sein Silber haltent ausmachen, so zwar, daß 14 Heller einen böhmischen, 12 aber einen schlesischen Groschen betragen sollten.

Bey Festsetzung wiederkäuflicher Zinsen sollten 10 Heller einen Groschen, 40 Groschen aber eine Mark ausmachen.

Die Stadt Schweidnitz lehnte sich gegen den oben bezeichneten Vergleich auf, da sie ihrerseits einen Groschen nicht wollte 12, sondern nur 8 Heller gelten lassen und trieb, unter Anführung von Kunz Günther, Thomas Leckner und Jacob Fruhauff den Widerstand so weit, daß Herzog Friedrich ll. von Liegnitz und Brieg, und Markgraf Georg zu Brandenburg und Jägerndorf gegen die Stadt auszogen, und sie im Jahre 1522 belagerten. Die Stadt vertheidigte sich aber so gut, das die Fürsten besser zu thun vermeinten, wenn sie der Gemeinde, unter, der Bedingung die Rädelsführer zur Strafe auszuliefern, Amnestie gewährten. Es erfolgte die Auslieferung jener 3 genannten Anführer, die in Breslau enthauptet wurden; Schweidnitz aber behielt die Berechnung von 8 Hellern auf 1/31 Groschen bei,

 

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und wir finden dort dreierlei Rechnungsmünzen, kleine, mittlere und schwere Marken, worauf weiter unten noch einmal zurückzukommen sein wird. König Ferdinand l. fand im Jahre 1547 wiederum nothwendig die Münzverfassung zu regeln, konnte aber die Fürsten und Stände nicht bewegen auf seine Anträge einzugehen. Es dauerte vielmehr bis zum Jähre 1561 ehe die Schlesier sich bequemten, dem von den deutschen Reichs Ständen zu Speier abgeschlossenen Münzvergleich beizutreten. Hiernach ward eine Mark Silber fein Cölnisch zu 19 gl. 13 ½ kr. ausgeprägt. Der Gulden hielt 60 kr. also war ein Kreuzer nach dem Silbergehalt mehr als jetzt 8 pf.

Von da ab wurde nach Gulden und Kreuzern gerechnet. Im Jahre 1370 wünschten die Fürsten und Stände den Reichsthaler zu 72 kr. berechnen zu dürfen, was später nachgegeben wurde, worauf die noch heut unter dem Landmann übliche Rechnungs-Münze von 1 Thaler schlesisch zu 24 Böhmen oder 72 kr. sich gründet. Die Benennung „Böhmen“ für ein Silbergroschen, die noch heut in Schlesien gang und gäbe ist, kommt daher, weil diese Münze aus Böhmen zu uns gekommen ist.

Die ersten schlesischen Ducaten ließ Marimilian II. im Jahre 1572 in Breslau prägen. Die Noth, welche der 30jährige Krieg auch in Schlesien hervorrief, ward durch die große Verwirrung des Münz-Wesens gesteigert. Es fanden sich nehmlich eine Menge Falschmünzer, Ripper und Wipper, die das gute Geld einzuziehen und dagegen schlechte Sorten zu verbreiten wußten, so daß ein Thaler gut Geld für 5 bis 12 Gulden neuer Münze ausgegeben ward. (Die Benennung „Strohthaler“ schreibt sich aus dieser Zeit.) Dies Unwesen brachte an vielen Orten Aufruhr und Blutvergießen zu wege, so daß aller Orten Fürsten und Stände sich verbanden und durch strenge Maaßregeln und Ausgabe guter Münzen diesem Zustande zu steuern suchten. Da die Kipper und Wipper vornehmlich die Liegnitzschen sogenannten Klippen, d. i. ein viereckiges Geldstück von 1 Thaler

 

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schlesisch an Werth, dadurch daß sie die Ecken abschlugen und die Münzen rundeten, verschlechterten, auch Bethlen Gabor von Siebenbürgen Münzen von gleichem Zahlwerth aber schlechterem Inhalt ausgab, ließ Ferdinand II. Kaisergröschen, deren 30 einen Reichsthaler, 24 einen schlesischen Thaler ausmachten, in allen Kaiserlichen Münzen schlagen. Als Scheidemünze wurden. Gröschel deren 4 einen Kaiser-Silber-Groschen (Böhmen) betragen, geprägt. Diese Gröschel sind erst seit der Umprägung der alten Scheidemünze außer Cours gekommen.

Im Jahre 1660 wurden zuerst Ortsgulden oder 15 Kreuzerstücke geprägt, deren 6 auf einen Reichsthaler gehen, eine Münzsorte die heut noch in unsern Viergroschen-Stücken existirt. Sie wurden so bequem für den Verkehr und so gut in ihrer Währung gefunden, daß sie sich weit verbreiteten. Zu der Zeit galt ein polnischer Gulden 2 Ortsgulden; heut aber ist ein Gulden polnisch = 5 sgr.

Im Jahre 1663 ließ Herzog Georg sechs Falschmünzer in Brieg hinrichten; gleiches Schicksal widerfuhr 1672 einem Bürger und Gürtler in Liegnitz. Die Rechnungsweise nach schlesischen Thalern, Gulden, Reichsthalern, Böhmen und Kreutzern, hat bis in die neueste Zeit fortgedauert. Nach der Besitznahme Schlesiens durch Preußen kam noch die Berechnung nach Groschen und Pfennigen dazu, welche indeß im gemeinen Leben, die früher gewohnte nur sehr allmählig verdrängte. Ein Reichsthaler hatte bekanntlich 24 Groschen und ein Groschen 12 Pfennige ober das Verhältniß dieser Münzen zu der schlesischen bis 1740 war wie 4: 5.

Von allen vorübergegangenen Münzformen und Rechnungs, Münzen kommen jetzt noch viele in Betracht, da man sich ihrer lange noch bei Käufen und Verkäufen von Grundstücken bediente und jetzt noch oft den Satz der Laudemien und Markgroschen-Leistung statt nach pr. T. in ihnen ausspricht. Es werden genannt: Marken, Schock, Scot, Bierdung, Weisgroschen, Kreuzer, Heller.

Ein Heller ist nach heutigem Gelde anzunehmen als 1/18 sgr.

 

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6 Heiler = 1 Kreuzer. 3 Kreuzer = 1 Silbergroschen jetziges Geld. 2 Kreuzer = 1 Weißgroschen. 1 ½ Weißgroschen = 1 Silbergroschen jetziges Geld. Ein Vierdung = 4, 6 - 8 Silbergroschen. Acht Silbergroschen ist gewöhnlich der Bischofs-Vierdung d. i. der vierte Theil der schweren Mark. Ueber den Bischofs-Vierdung oder Vierding findet sich Näheres Urkunden-Sammlung von Stenzel und Tzschoppe pag. 35—36. und Prov. BI. Band 95. pag. 200-201.

Marken kommen vor: 1) in Schweidnitz dreierlen, a. kleine Mark 24 Weißgroschen oder 16 Silbergroschen = 48 Kreuzer, b. mittlere auch leichte Mark 32 Weißgroschen = 21 1/3 sgr. - 64 Kreuzer, c. schwere Mark 48 Weißgroschen 1 rtl. 2 sgr. oder 96 kr. 2) Die Glogausche Mark wie die Schweidnitzer kleine oben 1. a. 3) Die Polnische Mark 21 1/2 Weißgroschen oder 14 sgr. 4 pf. 4) Eine schwere Mark wie oben 1l. c. 5) Eine Breslauer kleine Mark 48 Groschen zu 8 Heller oder 12 zu 12 Heller oder 217 Silbergroschen. 6) Eine Liegnitzer Mark 32 Weißgroschen = 21 1/3 sgr. In Zimmermanns Beiträgen zur Beschreibung von Schlesien Band 12. Seite 296 sind zwar 21 1/2 sgr. angeführt, dies wären 32 1/4 Weißgroschen. Es scheint aber diese Angabe ein Druckfehler zu sein, denn obwohl Gelegenheit da gewesen ist, viel Urbarien und Kaufbriefe aus den Fürstenthümern Liegnigz und Brieg einzusehen, ist die Berechnung immer nur zu 21 1/3 sgr. nie zu 21 1/2 sgr. pro Mark gesunden worden. 7) Ein Scot war 20 Böhmische Groschen, deren anfänglich 48 und zuletzt 50 auf eine Mark gingen nach Zimmermann B. 12 S. 296.

Im Friedeberg Buch II S. 29 S. 110 sind noch mehre Rechnungs, Münzen angeführt, die jedoch weder auf den säcularisirten geistlichen Gütern, noch sonst bei Käufen angewendet vorgefunden worden sind u. worüber die nähere Auskunft in der Urk. Samml. von Tzschoppe u. Stenzel p. 90 gegeben ist. Es heißt nehmlich am angeführten Orte bei Friedeberg:

1 Latus-Groschen ist gleich 24 3/4 Heller, 28 Latus-Groschen machen eine Mark Groschen, Pragerischen Gro-

 

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schen, polnischer Zahlung, 48 Latus-Groschen machen eine Mark Pragerischen Groschen, polnischer Zahlung. Eine böhmische Mark Groschen oder eine Mark böhmischer Groschen böhmischer Zahl in den Erbzinsen gerechnet ist 48 Groschen böhmisch jeder zu 18 Heller oder 2 Thaler schlesisch gleich 1 Rtl. 18 sgr.

Es werden noch in alten Kaufbriefen genannt: Gläzer Schocke, sind 70 Kreuzer oder 23 sgr. 4 pf. und auch in jüngster Zeit sind Käufe hiernach verabredet worden. Schlesische kleine Schocke betragen eben so viel. Schlesische große Schocke 1 Rtl. 10 sgr.

Der Hohlmaaße für Getreide gab es eine große Menge und da die Verkäufe von Aeckern, und andere Bestimmungen nach Scheffeln Aussaat geschahen, auch die Zinsen von vielen Orten, nach den verschiedenen Maaßen erfolgten, konnte es zum öfteren an Verwirrung nicht fehlen.

Deshalb wurde schon 1705 und später mehrmals die Reduktion aller dieser Maaße auf Breslauisches anempfohlen, jedoch mit der Maaßgabe:

„daß diese Einrichtung und Reduktion solchergestalt „zu verstehen und zu fassen sei, damit solche Niemanden weder Geist- noch Weltlichen an Fundations-Zins, Dezem oder anderen Schuldigkeiten, wie die Namen haben mögen, noch auch den Beamten oder Bedienten an ihren Deputaten und sonst zuständigen Gebührnissen zu einigem Abbruch oder Verkürzung gereichen, sondern einem jeden das Seinige ohne geringste Schmäerung in der Ergiebigkeit wie vorhin blos nur in einem gleichhaltig mit der Königl. Stadt Breslau regulirten Maaß oder Gewichte ins künftige entrichtet werden möge.“ Es bedürfte mehrer sehr kräftiger und Strafe drohender Verfügungen, bevor diese Reduction zu Stande kam. Zimmermann am angeführten Orte hat pag. 300 bis 310 die verschiedenen schlesischen Maaße auf Breslauer Maaß reduzirt zusammengestellt, worauf sich wiederum die nachstehende Reduction in Preusisches gründet.

Es betragt nehmlich:

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Sonst werden bey Feldmaaßen berechnet: eine Ruthe oder Stange 77 Breslauer Ellen oder 156 Zoll rheinländisch, eine Kette 5 Ruthen, eine lange Kette 10 Ruthen lang und breit, ein Morgen 3 Ketten lang und 1 Kette breit, ein Morgen schlesisch = 2 Morgen 33 3/4 Ruthen rheinländisch, zehn Ketten ein Gewende. Diese Maaße sind mehrentheils dem noch heut in Schlesien geltenden Steuer-Cataster zu Grunde gelegt, eben so ist in diesem bey den Forst-Erträgen der Ausdruck „Stallung“ gebraucht. Eine Stallung im Walde beträgt 30 Netz, jedes Netz 30 Klastern, jede Klaster 3 Ellen oder die Stallung 4500 Elen. Die Tax-Principien der schlesischen Landschaft vom 20. Febr. 1770. § 8 und 9 rechnen auf einen schlesischen Morgen von 300 QStangen (Ruthen) zwei Breslauer Schfl. Aussaat und die neurevidirten allgemeinen Tax-Grundsätze derselben rechnen auf einen preußischen Morgen als höchstes Maaß 1 Schfl. 6 M. cf. Pr. Bl. 1830. Febr. S. 157.


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Es kommen heut noch in Schlesien mehre Hohlmaaße, besonders bey Getreide-Zinsen, in Anwendung. Oefter erregen die Maaß-Differenzen Mißhelligkeiten zwischen den Zinserhebern und Zinspflichtigen, die nicht immer so human beseitiget werden, als es Seitens einiger katholischen Pfarrer in dem Neiß-Grottkauschen Kreise vor wenigen Jahren erfolgte.

Daß dem vorstehenden Verzeichniß die Vollständigkeit mangelt, stehet fast zu vermuthen. Mögen Kundige es nicht der Mühe unwerth halten, das Unrichtige zu verbessern und das Fehlende zu ergänzen.